Nachdem wir im ersten Teil die technischen Unterschiede zwischen harmlosen KI-Bildern und manipulativen Deepfakes geklärt haben, widmen wir uns nun der rechtlichen Dimension. Denn ab August 2026 ändert sich für Unternehmen fundamental, wie sie mit bestimmten KI-generierten Inhalten umgehen müssen. Ein wichtiges Thema dabei ist die bevorstehende “Kennzeichnungspflicht”.
Warum Sie diesen Artikel lesen sollten: Die EU-KI-Verordnung bringt konkrete Pflichten mit sich – aber längst nicht für alle KI-Inhalte. Wer die Unterschiede kennt, vermeidet unnötige Compliance-Kosten und rechtliche Risiken.
Hier herrscht viel Verwirrung: Eine Kennzeichnungspflicht durch Betreiber (nicht die Anbieter wie OpenAI - da gelten andere Regeln) besteht nicht für alle KI-generierten Bilder, sondern nur für sogenannte Deepfakes. Normale KI-generierte Bilder, die keine täuschende Ähnlichkeit zu realen Personen, Ereignissen oder Orten aufweisen, unterliegen keiner expliziten gesetzlichen Kennzeichnungspflicht.
Kennzeichnungspflichtig ab August 2026:
Beispiel eines deepfake: reelle Person in nicht wirklich stattgefundenem Ereignis.
Grauzone - Kennzeichnung ggf erforderlich:
Beispiel einer Grauzone: Realistische Darstellung einer Szene, die aber surreal wirkt und nicht direkt eine wirklich Person, Umgebung oder ein Ereignis abbildet.
NICHT kennzeichnungspflichtig:
KĂĽnstlerisches Rendering, ohne Kennzeichnungspflicht da offensichtlich nicht real.
Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes wird ab dem 2. August 2026 verbindlich – nicht 2025, wie oft fälschlicherweise berichtet.
Ein Deepfake ist ein KI-generierter oder -manipulierter Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen  ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahr erscheinen würde.
Entscheidend sind drei Kriterien:
Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht:
Deepfakes fĂĽr den rein privaten Gebrauch sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Für KI-generierte Texte gelten andere Regeln: Eine Kennzeichnungspflicht besteht nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Bei redaktionell ĂĽberarbeiteten Inhalten, fĂĽr die eine natĂĽrliche oder juristische Person die Verantwortung ĂĽbernimmt, kann die Pflicht entfallen.
Praktisch bedeutet das:Â Wenn ein Journalist einen KI-generierten Text ĂĽberarbeitet und dafĂĽr die volle Verantwortung ĂĽbernimmt, muss dieser nicht als KI-generiert gekennzeichnet werden.
Auch ohne EU-KI-Verordnung bestehen rechtliche Risiken:
Wer seinen Namen unter ein KI-generiertes Werk setzt, vermittelt damit, dass dieses urheberrechtlich geschützt ist. Ist dies nicht der Fall, liegt eine wettbewerbswidrige Irreführung vor – abmahnfähig nach § 5 UWG.
Deepfakes realer Personen ohne deren Einwilligung verletzen bereits heute Persönlichkeitsrechte und können zivilrechtliche Ansprüche auslösen.
Bei gezielter Täuschung oder Rufschädigung durch Deepfakes können strafrechtliche Tatbestände wie Betrug oder Verleumdung erfüllt sein.
Die EU meint es ernst – aber vor allem bei Deepfakes: Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen. Die genauen Sanktionen werden noch konkretisiert.
Die Regulierung wird sich weiterentwickeln: Experten erwarten eine Verschärfung der Deepfake-Regulierung, während harmlose KI-Kunst weiterhin frei bleiben dürfte.
Trends:
Im dritten und letzten Teil unserer Miniserie zeigen wir konkret auf, wie Unternehmen die rechtlichen Anforderungen praktisch umsetzen können. Von der Deepfake-Erkennung bis zur Implementierung von Kennzeichnungssystemen – wir liefern den Fahrplan für compliant KI-Nutzung.
Die wichtigste Botschaft: Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden – aber bei Deepfakes wird es ab 2026 ernst. Wer jetzt die Unterschiede lernt, spart später Zeit und Geld.
Bei diesem Artikel hatte ich digitale UnterstĂĽtzung: KI hat beim Research und beim Formulieren geholfen, die Endredaktion und inhaltliche Verantwortung liegen bei mir als Autor.
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